Die Schaltung bezahlter Anzeigen in
Suchmaschinen ist eine Alternative zur aufwändigen
und oft erfolglosen offpage SEO - aber auch oft die
Quelle für Frustrationen
Wenn in einer Suchmaschine bei einem populären Suchbegriff tausende thematisch passende Links gelistet werden,
dann ist es klar, dass es so gut wie unmöglich ist,
dass Backlinks, die zur eigenen Website verweisen in den
Linklisten der Suchmaschinen dort auftauchen,
wo sie von den Mitglidern der Zielgruppen wahrgenommen
werden -
auf Seite 1 einer generierten Linkliste im von den
Nutzern nahezu exklusiv beachteten Linksegment
1.-10. .
Viele Herausgeber
kommerzieller Websites sehen daher die Schaltung bezahlter
Anzeigen (search engine advertising SEA) als effektiv wirkende Alternative zu der frustrierend schwierigen offpage SEO. Diese mehrzeiligen Textschnipsel werden
nämlich als gesponsert gekennzeichnete Anzeigen vor den im "normalen"
Webindex gelisteten Links
eingeblendet und versprechen so eine gute Sichtbarkeit
im Internet. Doch es gibt leider Aspekte, die sich
kotraproduktiv auswirke und daher ungern kommuniziert
werden.
Bei
den untereinander gelisteten Anzeigen gelten die
gleichen
Gesetze wie beim "normalen" Webindex: die Nutzer
beachten in erster Linie die Anzeigen 1. -
3. - ähnlich wie es bei den Links des "normalen"
Webindex der Fall ist. Taucht die eigene Anzeige
nicht in diesem Bereich auf, so wird sie nur wenig
beachtet, bzw. durch Maus-Klick aufgerufen. Wie funktioniert die bezahlte
Werbung im Detail?
Für
diese Art der Anzeigenschaltung wird von den Werbenden ein
bestimmtes Budget bereitgestellt, von dem
bei jedem Seitenaufruf ein vereinbarter Betrag abgebucht
wird.
Je populärer der Suchbegriff, um so höher der
"Stückpreis" eines Seitenaufrufs durch Maus-Klick. Ein
festgelegtes Budget sorgt
dafür, dass das mit der Werbeaktion verbundene
wirtschaftliche Risiko, dem Anschein nach, überschaubar bleibt.
Viele Marktteilnehmer
entschließen sich daher für die Schaltung von Anzeigen.
Das veranschlagte Budget ist aber oft aufgrund
hoher "Stückpreise" der Maus-Klicks schon nach kurzer Zeit
aufgebraucht und das Konto gelegentlich
bereits am ersten Tag der Werbeaktion leer.
Gut ist diese Werbemöglichkeit
also bei populären Leit-Suchbegriffen für
große Unternehmen, bei denen die pro Maus-Klick
enfallenden Stückkosten der Seitenaufrufe
keine Rolle spielen und die diese Preise daher im
aggressiven Wettbewerb mit anderen gut betuchten Mitbewerbern beliebig nach oben
treiben können.
Abgerechnet wird nach
Zahl der registrierten Seitenaufrufe per Maus-Klick und nicht nach der
Zahl der generierten Geschäftsabschlüsse. Es handelt
sich also um einen typischen Werkvertrag bei dem die
Erbringung einer Leistung geschudet wird - und
nicht der Erfolg der Leistung in Form tatsächlich
erfolgter Geschäftsabschlüsse.
Es ist
auch kaum möglich Geschäftsabschlüsse ursächlich auf
Anzeigenschaltungen zurück zu führen. Bisher ist
es nämlich nicht möglich zuverlässig nachzuweisen,
wer aufgrund welcher Motive in den Anzeigen auf
Backlinks geklickt hat und welche Folgen der Maus-Klick
hatte.
Viele der registrierten Maus-Klicks
gehen auf neugierige Angehörige des
eigenen Unternehmens, bzw. auf Mitarbeiter
konkurierender Firmen, bzw. deren Agenturen, zurück.
Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, dass betrügerische
Algorithmen automatisch virtuell auf die Anzeigenlinks
klicken, ohne dass sich daraus tatsächliche Kontakte zu
echten Menschen, bzw. potentiellen Kunden ergeben.
Ziel derartiger Manipulationen ist oft
kein unmittelbarer finanzieller Vorteil - sondern in
erster Linie die wirtschaftliche Schädigung des Mitbewerbers, der
ähnliche Produkte und Dienstleistungen anbietet.
Ein ROI
(Return on Investment) ist bei der Schaltung von
Anzeigen eher unwahrscheinlich und
kann ohnehin nur in Ausnahmenfällen ursächlich auf eine
konkrete Anzeige zurück geführt werden.
Die
den Anzeigen entnommenen Informationen führen
gelegentlich zu Maus-Klicks bzw. Seitenaufrufe außerhalb der Suchmaschinen-Umgebung.
In diesen Fällen kann ein erfolgter Geschäftsanschluß nicht
mehr ursächlich auf die geschaltete Anzeige zurück
geführt werden.
Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen mit
Alleinstellungsmerkmalen anbieten sind im Internet
ohnehin nicht
auf bezahlte Werbung angewiesen, da ihre innovativen Produkte
und Dienstleistungen Alleinstellungsmerkmale vorzuweisen
haben und so auch ohne zusätzliche Werbung große Aufmerksamkeit
der Medien, Nachfrage und Verkäufe
generieren und im
kostenlosen Web-Index ein Top-Ranking erzielen.
Fazit: bezahlte Anzeigen in Suchmaschinen lohnen
sich bei bestimmten Rahmenbedingungen für große
Unternehmen, die mit anderen Unternehmen ähnlicher
wirtschaftlicher Bedeutung im Wettbewerb stehen.
Es ist immer möglich, dass die Werbekunden Opfer von
Manipulationen und Betrug werden. Um dies zu verhindern
ist ein großer Aufwand erforderlich. Ein Erfolg der
Schutzmaßnahmen ist fraglich.
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