Die Schaltung bezahlter Anzeigen in Suchmaschinen  ist eine Alternative zur aufwändigen und oft erfolglosen offpage SEO - aber auch oft die Quelle für Frustrationen

Wenn in einer Suchmaschine bei einem populären Suchbegriff tausende  thematisch passende Links gelistet werden,  dann ist es klar, dass es so gut wie unmöglich ist,  dass Backlinks, die zur eigenen Website verweisen in den Linklisten der Suchmaschinen dort auftauchen,   wo sie von den Mitglidern der Zielgruppen wahrgenommen werden - auf Seite 1 einer generierten Linkliste im von den Nutzern nahezu exklusiv beachteten Linksegment  1.-10. .

Viele Herausgeber kommerzieller Websites sehen daher die Schaltung bezahlter Anzeigen  (search engine advertising SEA) als effektiv wirkende Alternative zu der frustrierend schwierigen  offpage SEO.

Diese mehrzeiligen Textschnipsel werden nämlich als gesponsert gekennzeichnete Anzeigen vor  den im "normalen" Webindex gelisteten Links eingeblendet und versprechen so eine gute Sichtbarkeit im Internet. Doch es gibt leider Aspekte, die sich kotraproduktiv auswirke und daher ungern kommuniziert werden.

Bei  den untereinander gelisteten Anzeigen gelten die gleichen Gesetze wie beim "normalen" Webindex:  die Nutzer beachten in erster Linie die Anzeigen 1. - 3. - ähnlich wie es bei den Links des "normalen" Webindex der Fall ist.
Taucht die eigene Anzeige nicht in diesem Bereich auf, so wird sie nur wenig beachtet,  bzw. durch Maus-Klick aufgerufen.

Wie funktioniert die bezahlte Werbung im Detail?

Für diese Art der Anzeigenschaltung wird von den Werbenden ein bestimmtes Budget bereitgestellt,   von dem bei jedem Seitenaufruf ein vereinbarter Betrag abgebucht wird. 

Je populärer der Suchbegriff, um so höher der "Stückpreis" eines Seitenaufrufs durch Maus-Klick.  Ein festgelegtes Budget sorgt dafür, dass das mit der Werbeaktion verbundene wirtschaftliche Risiko, dem Anschein nach,  überschaubar bleibt.

Viele Marktteilnehmer entschließen sich daher für die Schaltung von Anzeigen.

Das veranschlagte Budget ist aber oft aufgrund hoher "Stückpreise" der Maus-Klicks schon nach kurzer Zeit aufgebraucht und das Konto gelegentlich bereits am ersten Tag der Werbeaktion leer.

Gut ist diese Werbemöglichkeit also bei populären Leit-Suchbegriffen für große Unternehmen, bei denen die pro Maus-Klick enfallenden Stückkosten der Seitenaufrufe keine Rolle spielen und die diese Preise daher im aggressiven Wettbewerb mit anderen gut betuchten Mitbewerbern beliebig nach oben treiben können.

Abgerechnet wird nach Zahl der registrierten Seitenaufrufe per Maus-Klick und nicht nach der Zahl der generierten Geschäftsabschlüsse. Es handelt sich also um einen typischen Werkvertrag bei dem die Erbringung einer Leistung geschudet wird  - und nicht der Erfolg der Leistung in Form tatsächlich erfolgter Geschäftsabschlüsse.

Es ist auch kaum möglich Geschäftsabschlüsse ursächlich auf Anzeigenschaltungen zurück zu führen.  Bisher ist es nämlich nicht möglich zuverlässig nachzuweisen, wer aufgrund welcher Motive in den Anzeigen auf Backlinks geklickt hat und welche Folgen der Maus-Klick hatte.

Viele der registrierten Maus-Klicks gehen auf  neugierige Angehörige des eigenen Unternehmens, bzw. auf Mitarbeiter konkurierender Firmen, bzw. deren Agenturen, zurück.

Hinter vorgehaltener Hand wird gemunkelt, dass betrügerische Algorithmen automatisch virtuell auf die Anzeigenlinks  klicken, ohne dass sich daraus tatsächliche Kontakte zu echten Menschen, bzw. potentiellen Kunden  ergeben. 

Ziel derartiger Manipulationen ist oft kein unmittelbarer finanzieller Vorteil  - sondern in erster Linie die wirtschaftliche Schädigung des Mitbewerbers, der  ähnliche Produkte und Dienstleistungen anbietet.

Ein ROI (Return on Investment) ist bei der Schaltung von Anzeigen eher unwahrscheinlich und kann ohnehin nur in Ausnahmenfällen ursächlich auf eine konkrete Anzeige zurück geführt  werden. 

Die den Anzeigen entnommenen Informationen führen gelegentlich zu  Maus-Klicks bzw. Seitenaufrufe außerhalb der Suchmaschinen-Umgebung.  In diesen Fällen kann ein erfolgter Geschäftsanschluß  nicht mehr ursächlich auf die geschaltete Anzeige zurück geführt werden.

Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen mit Alleinstellungsmerkmalen anbieten sind im Internet ohnehin nicht auf bezahlte Werbung angewiesen, da ihre innovativen Produkte und Dienstleistungen Alleinstellungsmerkmale vorzuweisen haben und so auch ohne zusätzliche Werbung große Aufmerksamkeit der Medien,  Nachfrage und Verkäufe  generieren und im kostenlosen Web-Index ein  Top-Ranking erzielen.

Fazit:  bezahlte Anzeigen in Suchmaschinen lohnen sich bei bestimmten Rahmenbedingungen für große Unternehmen,  die mit anderen Unternehmen ähnlicher wirtschaftlicher Bedeutung im Wettbewerb stehen.  Es ist immer möglich, dass die Werbekunden Opfer von Manipulationen und Betrug werden. Um dies zu verhindern ist ein großer Aufwand erforderlich. Ein Erfolg der Schutzmaßnahmen ist fraglich.